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Titelbild Fowesta

Copyright / Sammlung 27.3.2014

Mit einem  Rückblick auf die letzte Veranstaltung starteten wir in den Morgen. Die auf unseren Blog hochgeladenen Artikel wurden von jedem Autor kurz vorgestellt.

Danach lag der Schwerpunkt bis zur Pause beim Thema Copyright in welches uns Silvie einführte.

Nach der Pause widmeten wir uns mit Michael der Thematik des Sammelns und wurden zum Schluss von Lukas in den nächsten Arbeitsauftrag Eigenleistung III eingeführt.

[1] Rückblick

Als erstes blicken wir zurück und erinnern uns an die
Sammlung von:

  • Gerhard Richter, der Atlas
  • das Tableau von Holbein bis Tillmans
  • die Idee des Bildergoogle, eine Ente geht auf Reisen
  • und auf Hechenblaikers Zusammenstellungen aus früherer Zeit vs. heute.

Dann werden die Artikel,  die auf die Plattform geladen wurden vorgestellt:

Mit der Anmerkung: Dateigrösse max. 50MB,
grösser kann schnell zu gross sein.
In die Mediathek laden und dann mit drag and drop rüberziehen.

Stand der Dinge, jeder soll einen Beitrag gemacht haben, Sachen die vorhanden sind!

Neu Soll auch Aktuelles auf der Seite angebracht werden.

 

[2]  Copyrigt= right to copy? Was bedeutet Copyright heute?:

Mit der Frage:
Was muss man bei der Benutzung von Bildern beachten?
Was ist Urheberrecht, welche Vorgaben gelten stellt Silvie das Thema Copyright vor:

Quelle: www.copyright.ch

Es wird über einen aktuellen Fall berichtet:
Es wurde von Bernhard Chiquet ein Bild, das als Schülerarbeit verändert wurde auf der „Mal“ Plattform veröffentlicht.

Das Bild gehörte einer österreichischen Filmagentur.
Die Genehmigung zur Verwendung und Veröffentlichung war nicht eingeholt worden.
Somit durfte es nicht verwendet werden.
Laut Datenstand der widerrechtlichen Nutzung sollten 1100,- Euro bezahlt werden. (Haftpflicht sprang ein).
Ausserdem musste eine Unterlassungserklärung ausgefüllt werden, das Bild über 30 Jahre nicht mehr aufs Netzt zu stellen.

Dossier zum Thema wird abgegeben in dem gelesen werden soll.

Was ist hier pasiert:

Es gilt eine Unterscheidung zwischen der Freibearbeitung vs.der freien Benutzung von Bildern zu machen:

Die Freibearbeitung des Bildes und damit die Verletzung des Urheberrechtes ist gegeben wenn:

  • Das Bilder verändert wurde
  • man das eigene Logo oder Namen auf dem fremden Bild platziert.
  • Solang das Original noch erkennbar ist.
  • Das Bild stark vom Original abweicht
  • eine Bildmanipulationen entsteht
  • es auf dem Internet veröffentlicht werden soll.
  • Kommerzieler Nutzen
  • Moralisches Recht zur Veränderung, der Sinn eines Bildes darf nicht verändert werden.

Solang es im Schulzimmer bleibt ist es weniger ein Problem.

Freie Benutzung dagegen heisst, dass ein Werk zur Anregung für künstlerisches Schaffen benutzt wird oder als Inspiration dient, das ist kein Problem.

Sobald etwas gewerblich genutzt wird muss man die Rechte einholen auch wenn man nur mit Kopien des Bildes umgehen will.
Man muss zum Urheber gehen und seine Zustimmung einholen, dass man Bild verändern darf.
Jedes Bild das entsteht hat einen Urheber und ist im Grunde geschützt.
Hier ein Link zu ProLitteris zum Nachlesen.

http://www.prolitteris.ch/de/portrait-prolitteris/rechtliche-grundlage/urheberrechtsgesellschaften/

In DE sind diese Gesetze noch schärfer ausgelegt.
International hat es viele Unterschiede.

Veröffentlichungen nach dem Tod/ Sterben?
    • Schutzrahmen für Lichtbilder/Fotos  50 Jahre nach Erstellung geschützt, danach erlischt das Recht.
    • Bilder sind bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt.

Berühmter Fall: Jeff Koons: Wurde verklagt weil er Bilderbenutzt hat

www.artnet.de

Handout lesen und sich auskennen lernen in dem Thema.

Als Abschluss zeigt Silvie ein Bild:
Dürer mit Brille: Brille Fielmann….
Eine kleine Veränderung für ein Produkt. (Dürer mit Brille)
Bei grösserer Veränderung ist das Bild kaum noch erkennbar. (Werbung für Kaffee.)
Doch das bearbeitete Bild ist eine Fotografie vom Original Selbstportrait von Dürer und dieser ist schon mehrere hundert Jahre tot. Aber das Foto ist nun ein urheberrechtlich geschütztes Bild!
Frage:Ist das Gesetz noch zeitgemäss?

Das ganze ist ein Themenfeld welches man sich bewusst machen muss!

Die Gefahr heute:

Die Metadaten verraten das Bild, sie sind z.B.mit der Hardware z.B. verknüpft.

Es sind implizierte Codes und digitale Files, die sichtbar und bestehen bleiben,
auch wenn ein Bild mit Photoshop verändert worden ist.
D.d. Jedes Bild, das ausgedruckt wurde hat ein Muster drauf, damit man erkennen kann,
mit welchem Drucker es ausgedruckt worden ist…
Es ist also nachvollziehbar, und kann nachverfolgt werden!

 

Aber nur Mut! Auch weiter mit Bildern arbeiten

 

[3]  Sammeln

Der Mensch ist seit Urzeiten Jäger und Sammler.

Michael sieht den BG Lehrer als Universaldilettanten und Sammler und führt uns anhand einiger Beispiele in die Thematik des Sammelns ein.

 

Die Sammlung als Thema

Sammlungen entstehen oft aus einer Leidenschaft.

Gerade wieder aktuell ist beispielsweise das Sammeln von Paninibildern

 

Private und öffentliche Sammlungen

Bei privaten Sammlungen haben wir unsere eigenen Strategien wie wir diese anlegen und ordnen. Anderst ist dies bei institutionellen Sammlungen.
Die Sammlung muss gewissen Kriterien genügen.

Institutionelle Sammlungen

Drei Badische Museen wurden uns als anschauliche Beispiele gezeigt:

      • Stadtarchiv Baden
      • Historisches Museum Baden
      • Spielzeugmuseum Baden

Fragen zu institutionellen Sammlungen:

      • wie sicher
      • zugänglich?
      • wie sortieren, katalogisieren
      • Wertigkeiten, was hat wann wie viel Wert? Warenwert vs. Rarität
      • Aufbereitung
 Beispiele für Sammlungen in der Schule
      • Bücher
      • DVD’s
      • Dias
      • Videokassetten
      • Plakate (Tipp: Plakatabo Fotomuseum Winterthur für Schulen gratis)
      • Kunstreproduktionen
      • Themenordner

In Schulen gibt es oft keine Universallösung, parallele Systeme werden genutzt.

 Digitale Bibliotheken
      • Kindlers Malerei
      • Pepp Impress

–> weitere Hinweise erwünscht

 Plattformen:

–> weitere Hinweise erwünscht

Geheimtipp:

Erwähnen dass man als Lehrperson eine Ausstellung oder ähnliches besucht.
Im Museum Thun erhält man so Mappen zu aktuellen Ausstellungen.
Oft wird einem als Lehrperson auch das Fotografieren erlaubt. (Bspw. Kunsthaus Aarau)

 

Um brauchbare Ordnungen zu erstellen sind gewisse Faktoren entscheidend:

      • Wie nachhaltig
      • Wie öffentlich
      • Wie wandelbar
      • Wie umfassend
      • Wie pflegeleicht
      • Wie leicht nutzbar
      • Wie …..?

Lukas teilte uns eine Übersicht zu Online Portalen (teilweise kostenpflichtig), welche Bildersammlungen erstellen aus.

Kunstdidaktik Schriften & Werke

Bildverwaltung mit Metadaten

[4]  neue Postkarten

      • Datenaustausch 1973
      • Arts Electronica
      • Electronic Café
      • About Kate —- aktueller Kinofilm „Her“

[5] Einführung in die Eigenleistung III

Wir erhielten alle einen Stick mit den gespeist mit den von uns erstellten Bildersammlungen von Eigenleistung I

Auftrag

Der Auftrag wurde besprochen und diskutiert.